Vereinbarung

Zwischen der Stiftung Weimarer Klassik und der Association HyperNietzsche

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Präambel
  1. Die Stiftung und die Association erklären ihren Willen zur Zusammenarbeit bei der Konservierung auf elektronischem Datenträger und der Verbreitung im Internet aller Dokumente, die das Leben und das Werk Friedrich Nietzsches betreffen und sich im Besitz und Eigentum der Stiftung befinden, soweit hiervon keine Rechte Dritter verletzt werden.

  2. Die Parteien beabsichtigen, die wissenschaftliche Forschung zu Nietzsche zu fördern sowie Forschung und digitale Archive effizienter miteinander zu verbinden und den wissenschaftlichen Wert der Digitalisate durch die Veröffentlichung im Internet zu erhöhen.

  3. Um diese Absichten in die Tat umzusetzen, vereinbaren die Stiftung und die Association Folgendes:

 

§ 1
Lizenzgewährung durch die Stiftung
  1. Die Stiftung gestattet der Association, von den Originalwerken Nietzsches, also Manuskripten, Briefen und biographischen Dokumenten, die sich im Goethe- und Schiller-Archiv befinden, Digitalisierungen anzufertigen beziehungsweise anfertigen zu lassen. Ausgenommen von der vorliegenden Vereinbarung ist der philosophische Nachlass Nietzsches von 1885 bis 1888.

  2. Die Stiftung gestattet der Association, von den zum Bestand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek gehörenden Erstdrucken und Korrekturbogen der Werke Nietzsches sowie von den Bänden seiner persönlichen Bibliothek, wie sie im Verzeichnis von G. Campioni, P. D’Iorio, M. C. Fornari, F. Fronterotta, A. Orsucci erfasst wurden, Digitalisierungen anzufertigen beziehungsweise anfertigen zu lassen.

  3. Die angefertigten Vervielfältigungsstücke darf die Association kostenfrei im Internet zu rein wissenschaftlichen Zwecken veröffentlichen und zu diesem Zweck digitalisch bearbeiten.

  4. Der Association ist es gestattet, den Benutzern ihrer Internet-Domain die Nutzung an den Vervielfältigungsstücken der vorgenannten Werke zu rein wissenschaftlichen Zwecken einzuräumen. Für jede über rein wissenschaftliche Zwecke hinausgehende Nutzung, insbesondere jede gewerbliche Nutzung, sind die Benutzer verpflichtet, die Genehmigung dafür direkt bei der Stiftung einzuholen.
  5. Es handelt sich um einfache Lizenzen.

  6. Die Lizenzgewährung erfolgt kostenfrei.

 

§ 2: Omis

 

§ 3
Hinweispflicht bei Veröffentlichung im Internet

Die Association weist bei jeder Veröffentlichung im Internet, die ihr aufgrund der Vereinbarung mit der Stiftung möglich ist, auf die Zusammenarbeit mit der Stiftung hin.

 

 

§ 4: Omis

 

§ 5: Omis

 

§ 6: Omis

 

 

Hellmut Seeman
Stiftung Weimarer Klassik

Dr. Paolo D'Iorio
Association HyperNietzsche