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Lizenz OpenKnowledge

 

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Article 1: Parteien. Article 5: Rechte des Autors.
Article 2: Lizenzabschluß. Article 6: Rechte des Nutzers.
Article 3: Gegenstand. Article 7: Dauer.
Article 4: Verpflichtungen des Nutzers-Rechtsübernehmers. Article 8: Geltendes Recht.

 

 

 

 


Article 1 : Parteien.

Die vorliegende Lizenz wird unter den unten aufgeführten Bedingungen von [Name des Autors] jedem Nutzer des web-site der Association HyperNietzsche gewährt, der den Text, der Gegenstand der Lizenz ist, durch Herunterladen, Drucken u. a. vervielfältigt, sofern die Vervielfältigung nicht unter die im französischen Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Ausnahmen (insbesondere zugunsten des privaten Gebrauchs) fällt.

 

Article 2: Lizenzabschluß.

  1. Die vorliegende Lizenz wird auf elektronischem Wege abgeschlossen. Beim Herunterladen des Werkes, das Gegenstand der Lizenz ist, akzeptiert der Nutzer die Lizenz stillschweigend. Der Nutzer wird von der stillschweigenden Anerkennung der Lizenz vorher durch einen auf dem web-site der Association HyperNietzsche verbreiteten Hinweis informiert.

  2. Als Abschlußdatum der vorliegenden Lizenz gilt der Tag des Herunterladens vom web-site der Association HyperNietzsche.

 

 

Article 3 : Gegenstand.

  1. Wird das Werk zum Zwecke der Lehre und Forschung verwendet, überläßt der Autor dem Nutzer nichtausschließlich und kostenfrei für eine Dauer von zehn Jahren (wie unten, in Artikel 7 vorgesehen) das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht für dieses Werk auf jedem Datenträger, einschließlich digitaler (Internet, CD-ROM,...). Die vorliegende Überlassung gilt für das Ausgabeland (Frankreich), das Land des Nutzers (i.e. das Land, in dem sich der Hauptarbeitsplatz des Nutzers befindet) und erstreckt sich auf das Internet (internationale Nutzung).

  2. Der Nutzer kann seinerseits das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht für das Werk nur kostenfrei und nichtausschließlich zum Zwecke der Lehre und Forschung überlassen.

  3. Der Autor behält sich das Recht vor, das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht für sein Werk in allen anderen Fällen und insbesondere bei kommerzieller Nutzung des Werkes zu überlassen. Die Rechtsübertragung kann kostenfrei oder kostenpflichtig erfolgen. Das ausdrückliche Einverständnis des Autors ist in jedem Falle einzuholen. Jede Verwendung des Werkes zu kommerziellen Zwecken und ohne vorhergehende Zustimmung des Autors stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, und jede Verletzung des Urheberrechts ist eine strafbare Handlung. Die Zustimmung des Autors zur kommerziellen Nutzung seines Werkes ist direkt vom Autor einzuholen, die Association HyperNietzsche nimmt nicht die Rolle eines Vermittlers oder einer Verwertungsgesellschaft ein.

 

 

Article 4 : Verpflichtungen des Nutzers-Rechtsübernehmers.

  1. Der Nutzer erkennt an, daß die vorliegende Lizenz ausschließlich zum Zwecke der Lehre und Forschung abgeschlossen ist. Er darf die vorübergehend überlassenen Rechte weder kostenpflichtig überlassen, noch zu einem anderen (kommerziellen) Zweck, auch nicht kostenfrei.

  2. Der Nutzer verpflichtet sich, den Namen des Autors, seine elektronische Adresse (wenn möglich), sowie die Referenz Copyright Licence OpenKnowledge, <http://www.hypernietzsche.org/openknowledge/> auf allen Exemplaren des Werkes zu bezeichnen.

  3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Autors zu respektieren, namentlich sein Recht zum Verbot der Entstellung seines Werkes.

  4. Bei Nichteinhaltung dieser Punkte ist der Nutzer haftbar. Der Autor kann in diesem Falle die Aufhebung der vorliegenden Lizenz verlangen.

 

 

Article 5 : Rechte des Autors.

Der Autor hat in jedem Falle Anspruch auf die Respektierung seiner Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere:

— des Rechtes auf Anerkennung seiner Urheberschaft,

— des Rechtes zum Verbot der Entstellung des Werkes.

 

 

Article 6 : Rechte des Nutzers.

Der Nutzer hat in jedem Falle insbesondere das Recht:


— für den privaten Gebrauch eine Kopie, vollständig oder in Auszügen, herzustellen,

— dem Werk kurze Zitate zu entnehmen.

 

 

Article 7: Dauer.

  1. Die Dauer der vorliegenden Lizenz ist auf 10 Jahre festgelegt, vom Tag ihres Abschlusses an gerechnet.

  2. Die vorliegende Lizenz kann nach Ablauf der 10 Jahre verlängert werden. Die ausdrückliche Zustimmung des Autors ist dafür erforderlich.

 

 

Article 8 : Geltendes Recht.

  1. Bei Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der vorliegenden Lizenz ergeben, steht der Versuch einer gütlichen Einigung vor jeder Inanspruchnahme der Gerichte.

  2. Für die vorliegende Lizenz gilt französisches Recht, unbeschadet der eventuellen Anwendung internationaler Vereinbarungen zum Urheberrecht.