Copyright und copyleft

Es gilt zu unterstreichen, daß jeder Beitrag, der im HyperNietzsche veröffentlicht wird, selbstverständlich den Normen des Urheberrechts unterliegt. Es gibt keinen Grund, warum ein Artikel im Internet nicht den gleichen rechtlichen Schutz genießen sollte, wie ein Artikel in einem Buch. In einem Kontext universitärer Veröffentlichungen jedoch interessiert die Forscher gemeinhin eine möglichst weite Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse mehr. Aus diesem Grund haben die am Projekt HyperNietzsche beteiligten Juristen drei Copyleft-Nutzungslizenzen entwickelt, die - unter strikter Respektierung der intellektuellen Urheberschaft und der moralischen Rechte der Autoren - jedem erlauben, die Primärquellen und die Sekundärliteratur zu konsultieren, aber niemandem ein exklusives Recht an ihnen geben.

Auch die Gesellschaft HyperNietzsche eignet sich, im Gegensatz zu traditionellen Verlegern, die Materialien, die ihr zur Veröffentlichung anvertraut werden, nicht an. Mit der Nutzungslizenz, die Autor und Gesellschaft auf elektronischem Weg abschließen, wenn der Beitrag im Netz veröffentlicht wird, überläßt der Autor der Gesellschaft keines der Rechte an seinem Text, auch nicht das der Exklusivveröffentlichung im Internet. Es steht dem Autor frei, seinen Text andernorts oder auf anderen Datenträgern erneut zu veröffentlichen. Der Autor verpflichtet sich einzig dazu, seinen Text 10 Jahre lang (eventuell ist die Frist erneuerbar) im HyperNietzsche verfügbar zu halten.

HyperNietzsche beschränkt sich nicht darauf, neue Aufsätze zu veröffentlichen, sondern sieht die Integration eines großen Teils aller Arbeiten zu Nietzsche vor (wenn diese die Genehmigung des wissenschaftlichen Komitees erhalten haben), auch wenn diese schon anderswo erschienen sind. Wenn der Autor bei der Veröffentlichung seiner Arbeiten keinen Überlassungsvertrag unterschrieben hat (wie das bei der Veröffentlichung in Zeitschriften häufig der Fall ist) oder in einem unterzeichneten Vertrag nicht ausdrücklich das Recht auf Veröffentlichung auf elektronischen Datenträgern aufgeführt wird (wie es in der Mehrzahl der Verträge bis vor ein paar Jahren, also vor der Verbreitung des Internet, der Fall war), liegt das Recht auf Veröffentlichung auf elektronischen Datenträgern nach wie vor beim Autor. Es steht ihm in diesem Falle frei, seinen Text im HyperNietzsche erneut weltweit zu veröffentlichen mit allen Vorteilen, die durch die dynamische Kontextualisierung geboten werden.

home