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HyperNietzsche Peer Review



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Sprachen

HyperNietzsche zur Veröffentlichung vorgeschlagene Beiträge (Aufsätze, Rezensionen, Übersetzungen, Bibliographien, Kommentare, Transkriptionen, Wege) müssen in einer Sprache verfaßt sein, die von mindestens zwei Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees beherrscht wird.

Der Vorsitzende des HyperNietzsche ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß im wissenschaftlichen Komitee wenigstens die folgenden Sprachen angemessen vertreten sind: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch.


Bewertungskriterien

HyperNietzsche akzeptiert zur Veröffentlichung ausschließlich Beiträge von hohem wissenschaftlichen Niveau. Die vom wissenschaftlichen Komitee angenommenen Bewertungskriterien entsprechen im Prinzip denen einer auf Papier erscheinenden internationalen Zeitschrift. Um dem negativen Image des Internet als dem Ort, an dem all das veröffentlicht wird, was anderswo keinen Platz gefunden hat, entgegenzuwirken, wird das wissenschaftliche Komitee in der Auswahl der Beiträge jedoch eher größere Strenge walten lassen als allgemein üblich.


Anonymität

Die Einreichung und Bewertung von Beiträgen geschieht ausschließlich über das Internet. Das technische System des HyperNietzsche muß es ermöglichen, Beiträge anonym einzuschicken und zu bewerten, so daß einerseits die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees die Identität des Autors nicht kennen, andererseits der Autor nicht weiß, durch welche Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees sein Beitrag bewertet wurde.


Bewertung eines Beitrags

Die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees sind nicht gehalten, alle eingereichten Beiträge zu bewerten, wenn es auch wünschenswert ist, daß jeder unter Berücksichtigung seiner Interessen und weiteren Verpflichtungen so viele wie möglich liest. Bei jeder Neuwahl des wissenschaftlichen Komitees, also alle zwei Jahre, veröffentlicht der Vorsitzende für jedes Mitglied des wissenschaftlichen Komitees Anzahl und Art der von diesem bewerteten Beiträge.

Jedes Mitglied des wissenschaftlichen Komitees kann pro Beitrag eine Einschätzung abgeben. Eine einfache Stimmabgabe dafür oder dagegen ist ausreichend, diese kann jedoch durch eine Begründung und eventuell durch Änderungsvorschläge ergänzt werden. Eine solche Begründung wird den anderen Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees und dem Autor des betreffenden Beitrags zugänglich gemacht; ihr Verfasser bleibt anonym.

Positive oder negative Stellungnahmen, die von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees eine Woche vor der beabsichtigten Veröffentlichung eines Beitrages abgegeben werden, müssen besonders begründet sein.

 

Annahme eines Beitrags

Um zur Publikation angenommen zu werden, muß ein Beitrag mit einer Mehrheit von mindestens zwei Stimmen positiv bewertet werden. Somit sind, wenn keine negativen Stellungnahmen vorliegen, zwei positive Gutachten für die Publikation ausreichend. Ein Beitrag wird bei Vorlage negativer Gutachten veröffentlicht, wenn die Zahl der positiven Stellungnahmen die der negativen um mindestens zwei übersteigt.


Zeitraum

Beiträge werden nach einer Frist von zwei Monaten je nach Anzahl der positiven oder negativen Stimmen automatisch angenommen oder abgelehnt.

Abgelehnte Beiträge dürfen nur nach grundlegender Überarbeitung ein zweites Mal eingereicht werden.

Beiträge, die nach Ablauf von zwei Monaten noch nicht oder nur von einem Mitglied des wissenschaftlichen Komitees gelesen wurden, gelten als abgewiesen, aber sie können unverändert ein zweites Mal eingereicht werden.

Ein Beitrag ist vor Ablauf von zwei Monaten zur Veröffentlichung angenommen, wenn er zwei Wochen lang ununterbrochen die notwendige Bedingung für eine Publikation, also eine Mehrheit von mindestens zwei positiven Stimmen, erfüllt. Ändert sich in diesem Zeitraum die Stimmenmehrheit aufgrund neuer negativer Stellungnahmen, wird die Veröffentlichung ausgesetzt und auf einen Zeitpunkt zwei Wochen nach der Wiederherstellung der positiven Stimmenmehrheit verschoben.